Verfassung ?!

Im Zuge der Projektarbeit ist ein kreativer Entwurf einer modernen Verfassung ohne Regierung entstanden, die so strukturiert ist, dass sie sich in jeglichem Rahmen durch die Menschen manifestieren wird, die sie leben wollen und sich selbst als souverän genug wahrnehmen, für die eigene Verfassung selbst verantwortlich zu sein.

Im Folgenden ein paar Informationen dazu:

Blogpost „Verfassung einer neuen Ära“ vom 9. Juni 2020 ~ hier beschreiben wir die neue Ära, die Werte, Richtung und unsere Agenda für welche eine selbst gemachte Verfassung unerlässlich sein wird.

Blogpost „Warum leben wir nicht ein-fach?“ vom 26. Juni 2020 ~ hier wird die neue Verfassung etwas genauer skizziert.

Der dreigegliederte Souverän in der Mitte gestaltet die drei Rechtsfelder „Natur“, „Gesellschaft“ und „Justiz“ und regelt damit den gesellschaftlichen Umgang und die Regeln für die Wirtschaft der Zukunft (beispielhaft in den 12 Feldern außen dargestellt). Für eine größere Darstellung auf das Bild klicken!

Im Rahmen der Gruppenarbeit an diesem Modell entstand eine neue Fassung der allgemeinen Menschenrechte. Diese sollen in erster Linie inspirieren und zum Nachahmen anregen.

Weitere Bereiche in den Rechtsfeldern würden sich im Zuge des Prozesses eines kollektiven Referendums und einer notwendigen Selbst-Ermächtigung der Menschen begründen und werden dann ihre Form und Fassung bekommen.

Neue Menschenrechte

Art. 1

Alle Menschen auf der Erde sind frei und gleich in ihren Rechten auf Freiheit, Würde, Ehre, Selbstbestimmung, Sicherheit und Bildung. Diese Rechte sind unangreifbar.

Art. 2

Das Menschenrecht ist unsere höchste Instanz und steht jederzeit über den politischen Entscheidungen und Gesetzen.

Art. 3

Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche, geistige und seelische-Unversehrtheit. Dies schließt das Recht auf gesunde, unbehandelte Lebensmittel und den kostenlosen Zugang zu sauberem Wasser und medizinischer Versorgung mit ein.

Art. 4

Jeder Mensch hat das Recht alle medizinischen Angebote frei zu wählen und nach Beratung, die Maßnahmen selbst zu bestimmen.

Art. 5

Jeder Mensch hat das Recht, auf ein menschenwürdiges Leben, auf freien Willen, freie Meinung, Förderung von Fähigkeiten und Talenten und zur persönlicher Entfaltung, künstlerischer, geistiger, beruflicher, religiöser, politischer und anderweitig gestaltender Art.

Art. 6

Jeder Mensch hat das Recht und die Pflicht die Rechte anderer zu achten zu respektieren, er darf die Rechte weder mit Wort noch mit Tat verletzen. Andernfalls hat jeder die Pflicht alle Menschenrechte zu verteidigen.

Art. 7

Jeder Mensch hat das Recht auf soziale Fürsorge und das Recht für andere zu sorgen und sie bei Krankheit zu pflegen.

Art. 8

Jeder Mensch hat das Recht nach freiem Willen und Glauben zu heiraten und eine Familie zu gründen.

Art. 9

Jeder Mensch hat das Recht und die Pflicht sich an öffentlichen Angelegenheiten im Gebiet seines selbstgewählten Lebensmittelpunks per Volksentscheid zu beteiligen.

Art. 10

Jeder Mensch hat das Recht auf freien Zugang zu Informationen ohne dass Informationsquellen einer Zensur unterliegen.

Art. 11

Jeder Mensch hat das Recht auf Privatsphäre des Wohnraums, Gedankenguts und jeglicher Kommunikation.

Art. 12

Jeder Mensch hat das Recht zur friedlichen Versammlung und Vereinigung auf freiwilliger Basis.

Art. 13

Jeder Mensch hat das Recht auf rechtmäßig erworbenes Eigentum.

Art. 14

Eltern haben das Recht über die Prägung und Schulform ihrer Kinder unter Wahrung der Kinderrechte frei zu entscheiden.

Art. 15

Menschenrechte sind nicht verhandelbar! Sie gelten solange die Menschheit Gesetze benötigt. Anpassungen sind entsprechend der gesellschaftlichen Entwicklung durch Volksentscheid möglich